Zeitverlauf
Was das für Ihr Projekt bedeutet
Die fünf wichtigsten Punkte, wenn Sie aktuell eine Wärmepumpe planen.
1
Wer noch zu den aktuellen, günstigeren Sätzen fördern lassen möchte: Anträge mit bereits vorliegender BzA-ID sind noch bis 20.07.2026, 20 Uhr möglich – bereits erteilte Zusagen bleiben ohnehin unberührt.
2
Neue BzA können aktuell nicht erstellt werden. Ab dem 21.07.2026 ist dies wieder möglich – dann ausschließlich zu den neuen Förderbedingungen.
3
Die Grundförderung bleibt bei 30 % – der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise (16 % ab Start, danach −4 Prozentpunkte je Halbjahr), entfällt aber nicht komplett.
4
Neu zu beachten: Grundförderung plus alle Boni zusammen sind gedeckelt auf max. 70 % der Kosten (80 % bei zvE bis 40.000 €).
5
Beim Austausch einer bereits bestehenden EE-Heizung gegen eine neue Wärmepumpe gilt ab Q1 2027 eine eigene, deutlich strengere Regel.




