🟢 Stand: 9. Juli 2026 · offiziell von der KfW bestätigt

Neue KfW-Heizungsförderung für Wärmepumpen

Programm 458 · BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) – die neuen Fördersätze und Bedingungen gelten ab dem 21.07.2026. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick, aufbereitet von Energieberatung Queichtal.

Grundlage: KfW-Information für Multiplikanten (9.7.2026) · Eckpunktepapier der Ressortabstimmung (2.7.2026) · Haushaltsausschuss des Bundestags (8.7.2026). Die endgültigen KfW-Merkblätter können in Details abweichen.

Einordnung

Was ist entschieden – und was noch nicht?

Der aktuelle Stand lässt sich in drei Punkten zusammenfassen.

Bestätigt

Datum steht fest

Die KfW hat mit Schreiben vom 9. Juli 2026 an alle Multiplikatoren bestätigt: Die neuen Förderbedingungen gelten verbindlich ab dem 21. Juli 2026.

Noch offen

Merkblätter in Abstimmung

Die endgültigen Förderrichtlinien werden aktuell noch mit den Ressorts abgestimmt. Auch die Ausgestaltung des für Q1 2027 geplanten Wertschöpfungsbonus für EU-Wärmepumpen steht noch nicht final fest.

Bestandsschutz

Bereits erteilte Zusagen bleiben sicher

Zugesagte Förderkredite, Investitionszuschüsse und gültige Sofortbestätigungen behalten ihre Gültigkeit – sie sind von der Reform nicht betroffen.

Übergangsphase

Was gilt jetzt für neue Anträge auf dem Weg zum 21.07.2026?

Bis 20.07.2026, 20 Uhr

Keine neuen BzA

Aktuell können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden. Mit einer bereits vorliegenden, gültigen BzA-ID kann aber weiterhin zu den aktuellen – günstigeren – Bedingungen ein Antrag gestellt werden.

Ab 21.07.2026

Neue BzA wieder möglich

Ab diesem Tag können wieder neue BzA erstellt werden – ausschließlich zu den neuen Förderbedingungen. Bereits vorliegende, bislang ungenutzte (g)BzA gelten dann automatisch zu den neuen Konditionen.

Laufend

Zusagen bleiben sicher

Bereits zugesagte Förderkredite, Zuschüsse und gültige Sofortbestätigungen bleiben von alldem unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.

Hinweis: Die BzA (Bestätigung zum Antrag) ist die technische Voraussetzung, um anschließend im KfW-Portal einen förmlichen Förderantrag zu stellen.

Programm 458

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Gegenüber der bisherigen KfW-Heizungsförderung – bestätigt durch das KfW-
Schreiben vom 9.7.2026.

1

Grundförderung bleibt bei 30 %

Anders als zunächst vorgesehen bleibt die Grundförderung ab dem 21.07.2026 unverändert bei 30 %.

2

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise

16 % ab Start (21.07.2026), danach erstmals zum 1.2.2027 und anschließend halbjährlich (1.2./1.8.) um weitere 4 Prozentpunkte.

3

Einkommensbonus neu gestaffelt

40 % bis 30.000 € zvE, 30 % bis 40.000 €, neu 10 % bis 50.000 € zvE – die Schwelle wurde von 40.000 € auf 50.000 € angehoben.

4

Neuer Kinderzuschlag

Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € – unabhängig von der Kinderzahl.

5

Effizienzbonus & Emissionszuschlag entfallen

Der 5-%-Effizienzbonus (u. a. natürliche Kältemittel) sowie der 2.500-€-Emissionsminderungszuschlag entfallen ersatzlos.

6

Förderfähige Höchstkosten gestaffelt

28.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2.–6. WE, 8.000 € je weitere WE. Absenkung erstmals zum 1.2.2027, danach halbjährlich um 750 €.

7

Förderdeckel bei 70 % bzw. 80 %

Grundförderung plus alle Boni zusammen sind gedeckelt: max. 70 % der Kosten, bei einem zvE bis 40.000 € bis zu 80 %.

Fördersätze

Neue maximale Fördersätze nach Einkommen

Maximaler Zuschuss in Euro pro Wohneinheit für selbstnutzende Eigentümer, bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE)

Aktuell

ab 21.07.2026

ab 1.2.2027

ab 1.2.2028

ab 1.2.2029

ab 1.8.2030

bis 30.000 € (mit Kind: bis 40.000 €)

21.000 €

22.400 €

21.800 €

19.055 €

16.975 €

15.400 €

30.000–40.000 € (mit Kind: 40.000–50.000 €)

21.000 €

19.600 €

19.075 €

16.480 €

14.550 €

13.200 €

40.000–50.000 € (mit Kind: 50.000–60.000 €)

16.500 €

15.680 €

14.170 €

11.330 €

9.700 €

8.800 €

über 50.000 € (mit Kind: über 60.000 €)

16.500 €

12.880 €

11.445 €

8.755 €

7.275 €

6.600 €

Zusätzlich gilt ein Gesamtdeckel: Grundförderung plus alle Boni zusammen max. 70 % der Kosten (80 % bei zvE bis 40.000 €).

Zeitverlauf

Halbjährliche Absenkung ab 21.07.2026

Maximaler Zuschuss je Stichtag, am Beispiel eines Einfamilienhauses mit niedrigstem und höchstem Einkommensband.

Sonderregel

Austausch bestehender EE-Heizungen

Gilt für den Ersatz einer bereits erneuerbaren Heizung (z. B. Wärmepumpe, Pelletkessel) durch eine neue Wärmepumpe – ab Q1 2027.

50 %

Alte EE-Heizung vor dem 1.1.2008 installiert

Fördersatz und Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben werden ab Q1 2027 jeweils um 50 % reduziert.

0 %

Alte EE-Heizung nach dem 1.1.2008 installiert

Ab Q1 2027 wird der Austausch einer bereits nach 2008 installierten EE-Heizung gegen eine neue EE-Heizung nicht mehr gefördert.

Hintergrund: Die Förderung wird künftig gezielt auf den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen fokussiert. Auch der Wechsel von Fernwärme zu anderen Heizungstechnologien wird künftig nicht mehr gefördert.

Zeitverlauf

Was das für Ihr Projekt bedeutet

Die fünf wichtigsten Punkte, wenn Sie aktuell eine Wärmepumpe planen.

1

Wer noch zu den aktuellen, günstigeren Sätzen fördern lassen möchte: Anträge mit bereits vorliegender BzA-ID sind noch bis 20.07.2026, 20 Uhr möglich – bereits erteilte Zusagen bleiben ohnehin unberührt.

2

Neue BzA können aktuell nicht erstellt werden. Ab dem 21.07.2026 ist dies wieder möglich – dann ausschließlich zu den neuen Förderbedingungen.

3

Die Grundförderung bleibt bei 30 % – der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise (16 % ab Start, danach −4 Prozentpunkte je Halbjahr), entfällt aber nicht komplett.

4

Neu zu beachten: Grundförderung plus alle Boni zusammen sind gedeckelt auf max. 70 % der Kosten (80 % bei zvE bis 40.000 €).

5

Beim Austausch einer bereits bestehenden EE-Heizung gegen eine neue Wärmepumpe gilt ab Q1 2027 eine eigene, deutlich strengere Regel.

Unsicher, was das für Ihr Haus bedeutet?

Ich prüfe für Sie, welche Fördersätze aktuell gelten und wie Sie Ihren Antrag optimal timen – unabhängig und persönlich.

Beratungstermin anfragen
Energieberatung Queichtal Weinstraße

energie-fachberater.de